Haben Sie noch Fragen zu dem Ablauf der Behandlung oder wissen Sie nicht, wo Sie eine passende Heilmittelverordnung bekommen? Vielleicht kann ich Ihnen mit einer dieser Antworten weiter helfen.
Gerne können Sie mich aber auch telefonisch oder per Mail kontaktieren!
Verordnungen für eine logopädische Therapie werden von folgenden Ärzten ausgestellt: Allgemeinmediziner bzw. Hausärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Kinderärzte, Pädaudiologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Kinder- und Jugendpsychiater.
Sprechen Sie bei Bedarf deshalb mit Ihrem behandelten Arzt.
Zwischen dem Ausstellungsdatum und dem logopädischen Ersttermin dürfen maximal 28 Tage liegen. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig einen Termin für die logopädische Erstuntersuchung zu vereinbaren und erst kurz vor dem bevorstehenden Termin das Rezept beim Arzt abzuholen.
Privatpatienten benötigen ein Privatrezept. Hier gibt es kein Verfallsdatum.
Die Anzahl und die Frequenz der verordneten Therapiesitzungen richtet sich nach dem Störungsbild.
In der Regel erhalten die Patienten ein Rezept über 10 Therapieeinheiten mit je 30 Min., 45 Min. oder 60 Min. Therapiedauer.
Meist findet die Behandlung 1-2 Mal pro Woche statt.
Bei Ihrem Ersttermin findet ein ausführliches Anamnesegespräch statt, bei dem ich Sie und ggf. Ihr Kind kennenlernen und den Therapiebedarf ermitteln kann. Hier klären wir alle wichtigen Fragen für die weitere Behandlung.
Im Anschluss erfolgt die Diagnosestellung durch standardisierte Testverfahren, die die sprachlichen oder stimmlichen Fähigkeiten überprüfen.
Ich erkläre Ihnen den jeweiligen Therapieansatz und den weiteren Ablauf der Behandlung. Zusätzlich werden die Therapieziele vereinbart.
Bei den kleinen Patienten findet der Ersttermin mit einem Elternteil statt.
Grundsätzlich ist Logopädie ein Heilmittel und somit Teil der medizinischen Grundversorgung.
Die Kosten für die Behandlung übernimmt bei Kindern bzw. Jugendlichen die gesetzliche Krankenkasse voll.
Alle gesetzlich versicherten Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung entrichten. Der Rest der Kosten wird von der Krankenkasse übernommen.
Sollte eine Befreiung für Zuzahlungen durch die Krankenkasse vorliegen, entfallen diese Kosten. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Bei Privatkassen stelle ich Ihnen meine Honorarsätze in Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Je nach Versicherung und Tarif kann alles oder ein Teil von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet werden.
Schreiben Sie mir gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter 09131-5339925.
Sollten Sie mich einmal nicht persönlich erreichen, befinde ich mich wahrscheinlich gerade in Therapie. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrem Anliegen, Namen und Telefonnummer, dann rufe ich Sie umgehend zurück.
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